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Gesetz! - Das EEG und das spanische Äquivalent
Das in Deutschland
geltende Erneuerbare-Energien-Gesetz wurde am 25. Februar 2000 vom
Bundestag verabschiedet und trat zum 1. April 2000 in Kraft. Aufgrund
der gesicherten Rahmenbedingungen konnten die Kapazitäten der
installierten PV Anlagen innerhalb der Inkraftsetzung bis Ende 2005
bereits um 1508% ausgebaut werden.
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Quelle:
Bundesministerium für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit (Erneuerbare Energien in
Zahlen / Stand: Mai 2006) *
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Die folgenden drei Punkte bilden
die Grundprinzipien des EEG, welches die Strombetreiber
verpflichtet |
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1. |
alle Anlagen,
die Strom aus Erneuerbaren Energien (EE) produzieren, an ihr
Netz anzuschließen, |
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2. |
den gesamten
EE-Strom abzunehmen, |
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3. |
und den EE-Strom 20
Jahre lang (Deutschland) bzw. über die gesamte Lebensdauer der
PV-Anlage, unter Umständen 40-50 Jahre, (Spanien) mit den
im EEG festgelegten Sätzen zu vergüten. |
Ohne die oben
genannten gesetzlich garantierten Rahmenbedingungen, wäre ein solcher
Wachstum der Photovoltaikbranche, wie wir ihn über die letzten Jahre
erleben durften, undenkbar. Nur aufgrund dieser Sicherheiten sind
Investoren heute in der Lage eine präzise Rentabilitätsberechnung
aufzustellen, welche einer staatlich garantierten Einspeisevergütung zu
Grunde liegt.
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