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        > Gewinn per Gesetz! - Das EEG und das spanische Äquivalent

Das in Deutschland geltende Erneuerbare-Energien-Gesetz wurde am 25. Februar 2000 vom Bundestag verabschiedet und trat zum 1. April 2000 in Kraft. Aufgrund der gesicherten Rahmenbedingungen konnten die Kapazitäten der installierten PV Anlagen innerhalb der Inkraftsetzung bis Ende 2005 bereits um 1508% ausgebaut werden.

Quelle: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (Erneuerbare Energien in Zahlen / Stand: Mai 2006) *   

 
Die folgenden drei Punkte bilden die Grundprinzipien des EEG, welches die Strombetreiber verpflichtet
1. alle Anlagen, die Strom aus Erneuerbaren Energien (EE) produzieren, an ihr Netz anzuschließen,
2. den gesamten EE-Strom abzunehmen,
3. und den EE-Strom 20 Jahre lang (Deutschland) bzw. über die gesamte Lebensdauer der PV-Anlage, unter Umständen 40-50 Jahre, (Spanien) mit den im EEG festgelegten Sätzen zu vergüten.

Ohne die oben genannten gesetzlich garantierten Rahmenbedingungen, wäre ein solcher Wachstum der Photovoltaikbranche, wie wir ihn über die letzten Jahre erleben durften, undenkbar. Nur aufgrund dieser Sicherheiten sind Investoren heute in der Lage eine präzise Rentabilitätsberechnung aufzustellen, welche einer staatlich garantierten Einspeisevergütung zu Grunde liegt.

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